Die Rechtsanwälte von hkp/// legal beraten Unternehmen zu ausgewählten Fragen des Arbeitsrechts, zur Corporate Governance und Organvergütung sowie allgemein zu Vergütungsfragen, insbesondere auch für Banken, Versicherungsunternehmen und andere regulierte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche. Dort umfasst die Beratung unter anderem die Risikoanalyse zur Ermittlung von Risikoträgern, die Selbsteinschätzung von Banken als „bedeutendes Institut“, ferner die Überprüfung der regulatorischen Konformität der Vergütungssysteme sowie die Ausgestaltung und Implementierung von Vergütungssystemen unter Beachtung der jeweiligen regulatorischen Vorgaben.
1994-1999 | Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Lausanne |
2000 | 1. Juristisches Staatsexamen am OLG Köln |
2000-2002 | Referendariat im Bezirk des OLG Zweibrücken |
2002 | 2. Juristisches Staatsexamen, Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz |
Seit 2002 | Zulassung als Rechtsanwalt |
1990 – 1994 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg |
1995 | 1. Juristisches Staatsexamen an der Universität Augsburg |
1996 | Promotion zum Dr. iur. an der Universität Augsburg |
1996 – 1998 | Referendariat im Bezirk des OLG München, Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer |
1998 | 2. Juristisches Staatsexamen, Landesjustizprüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz |
Seit 2006 | Zulassung als Rechtsanwalt |